Pressemitteilung BUND Niedersachsen - 22.8.2024
BUND reicht aufgrund mangelhafter Planung erneut Klage gegen A 39 ein
Der BUND Niedersachsen hat gegen den geänderten Planfeststellungsbeschluss des 7. Abschnitts der A 39 Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Bereits 2018 hatte der BUND erfolgreich
gegen diesen ersten planfestgestellten Teilabschnitt der A 39 geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Planung 2019 für rechtswidrig und
nicht vollziehbar erklärt. Die Strecke soll am Südrand der Lüneburger Heide zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessien im Kreis Gifhorn verlaufen. Die A 39 mit ihren insgesamt sieben Teilabschnitten
zählt zu den umwelt- und klimaschädlichsten Verkehrsprojekten Deutschlands.
Dr. Tonja Mannstedt, BUND-Landesgeschäftsführerin: „Auch die Planungsergänzungen haben nicht dazu geführt, dass alle Verfahrensfehler behoben wurden. Nach wie vor wurde für die A 39 keine
vollständige Umweltverträglich-keitsprüfung vorgelegt, die auch die Auswirkungen des Neubaus auf das globale Klima berücksichtigt. Eine solche Planung ist angesichts der immer gravierenderen
Klimakrise nicht mehr vertretbar. Auch die fehlerhafte Abgrenzung des betroffenen Natura-2000-Gebiets Vogelmoor hat das Land Niedersachsen nicht korrigiert.“
Bereits in seiner Klage gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss hatte der BUND diese Punkte scharf kritisiert. Im darauffolgenden Fehlerheilungsverfahren wurde der Klimaschutz nur für
die mitgeplante Ortsumgehung Ehra berücksichtigt, nicht aber für die A 39 selbst. Bei der Abgrenzung des FFH-Gebietes „Vogelmoor“ sind empfindliche Lebensräume, die dicht an der geplanten
Autobahntrasse liegen, nicht in das Gebiet aufgenommen worden. Tatsächlich hätten diese in das Netz von Schutzgebieten einbezogen werden müssen. Fehler im Wasserrecht wurden im Änderungsbeschluss
zwar teilweise nachgebessert, aber keineswegs vollständig behoben.
Manfred Michel, Vorsitzender der BUND-Gruppe Gifhorn: „Es fehlen nach wie vor belastbare Angaben zur Chloridbelastung zahlreicher Gewässerarten im Einzugsgebiet der Kleinen Aller. Angesichts der
vorgelegten Angaben steht zu befürchten, dass sich der Zustand angrenzender Gewässer durch den Autobahnneubau verschlechtert. Das gilt es zu verhindern.“
Der BUND führt die Klage mit Unterstützung des Dachverbandes „KEINE! A 39“. BUND und Dachverband haben frühzeitig umwelt- und naturverträglichere Alternativen zum Bau der A 39 vorgeschlagen: die
Beseitigung von Engpässen im Schienennetz, den Ausbau der A 7 und den dreistreifigen Ausbau der parallel verlaufenden B 4 mit Ortsumfahrungen. Einen Neubau lehnen sie hingegen ab, denn die
geplante A 39 beeinträchtigt nationale und europäische Schutzgebiete und zerstört wertvolle Lebensräume und naturnahe Gewässerläufe.
Hintergrund:
Die A 39 hat eine Länge von rund 105 km und gilt als ein Autobahnneubau. Obwohl der Bundesverkehrswegeplan den Grundsatz „Ausbau vor Neubau“ bei Bundesfernstraßen verfolgt, wurde die A39 im Jahr
2004 in den “Vordringlichen Bedarf“ aufgenommen. 2016 wurde diese Einstufung im nach wie vor gültigen Bundesverkehrswegplan 2030 (BVWP
2030) erneuert. Der BUND hat diese Einstufung aus verschiedenen Gründen deutlich kritisiert: Das Vorhaben gehört zu den umweltschädlichsten Projekten des BVWP 2030 und weist ein ausgesprochen
schlechtes Nutzen-Kosten-Verhältnis auf. Verpflichtende EU-Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung bei der Aufstellung von Plänen und Programmen wurden für den BVWP 2030 nicht angewendet. Damit
erfolgte auch keine Untersuchung umweltfreundlicherer Alternativen einschließlich anderer Verkehrsträger wie Bahn und Schiff.
Bereits 2018 hatte der BUND Niedersachsen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den 7. Abschnitt der A 39 eingereicht. Die Klage hatte Erfolg, so dass Nachbesserungen und erneute
Auslegungen der Planungsunterlagen notwendig wurden, die 2021, 2022 und 2023 erfolgten und an denen sich BUND und Dachverband „KEINE! A 39“ umfassend beteiligt haben. Am 28.06.2024 erging als
Ergebnis ein Planfeststellungsänderungs- und
Ergänzungsbeschluss. Dieser berücksichtigt wichtige Kritikpunkte des BUND und Dachverbandes jedoch
nach wie vor nicht.
Bei Rückfragen:
Inga Niederhausen, BUND Landesverband Niedersachsen, Umweltpolitik und Verbandsbeteiligung,
Tel. (0160) 956 853 42, inga.niederhausen@nds.bund.net
BUND-Pressestelle:
Tel. (0511) 965 69 – 0, presse@nds.bund.net, www.bund-niedersachsen.de
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(Ankunft Freitagabend, Abfahrt Sonntagmorgen)
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"Kuhdamm Cowlitz" beschnuppert werden und im dortigen Umsonstladen nach schicken Klamotten und nützlichen Altagsgegenständen gestöbert werden.
Die Tour stellt sich vor:
Mit dem Danni-macht-Mobil von Hessen nach Berlin. Wir bringen dem Bundestag als DENK´mal eine Baumscheibe einer 270 Jahre alten Eiche die am tatort A49 gefällt wurde. Mit dem DENK´mal fordern wir
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http://verkehrswende-tatorttour.de
https://www.danni-lebt.de/keine-a49-tatorttour/
Kontakt:
keine-a49-tatorttour@gmx.de
Wir sind eine BÜNDNIS-Bürgerinitiative mit Namen Verkehrswende Elbe-Altmark.
Seit Januar 2021 arbeiten wir intensiv und folgen damit anderen BI-Strukturen, die vor uns den Kampf gegen die A14 und die B190n geführt haben.
Wir bestehen aus Einzelpersonen, Vereinen, Initiativen und regionalen Unternehmen.