Land Thüringen hebt Planfeststellungsbeschluss Ortsumgehung B19 in Meinigen auf –
BUND Thüringen: Erfolg auf ganzer Linie
Erfurt. Das Land Thüringen hat heute gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses
für die Ortsumgehung B19 in Meiningen angekündigt. Damit folgt der Freistaat der Aufforderung des Gerichts. Aufgrund der Menge der festgestellten Fehler kam hier, entgegen der sonstigen
Rechtspraxis, ein ergänzendes Verwaltungsverfahren nicht in Betracht. Nach Kenntnis des BUND Thüringen wird damit erstmalig eine Genehmigung für ein Straßenbauprojekt des Bundesverkehrswegeplanes
vollumfänglich aufgehoben.
„Mit seiner Entscheidung hat das Land Thüringen offiziell anerkannt, dass sich Straßenbaubehörden bei einem Investitionsvorhaben von mehr als 40 Millionen Euro nicht mit schlampiger und
unvollständiger Planung zufriedengeben dürfen“, erklärt Robert Bednarsky, Landesvorsitzender des BUND Thüringen. „Der verkehrstechnische Bedarf für die Ortsumgehung hatte sich nach Anpassung der
offiziellen Prognosen von 18.000 auf 7.000 Fahrzeugen pro Tag praktisch in Luft aufgelöst. Trotzdem hielt der Freistaat bis heute an der völlig überzogenen Planung fest.“
Bereits Anfang 2020 hatte der BUND Thüringen vertreten durch die Frankfurter Anwaltskanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer Klage gegen die geplante Ortsumgehung B19 in Meiningen als Teil des
Bundesverkehrswegeplans eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte schon zu diesem Zeitpunkt in einem Eilbeschluss wegen offensichtlicher Fehler den Beginn des Vollzugs gestoppt. Die
Mängelliste des Bundesverwaltungsgerichts reichte von fehlenden Begründungen des Bedarfs für das Vorhaben, über Verstöße gegen europäisches Wasserrecht und die Belange des europäischen
Artenschutzrechts bis hin zur unterbliebenen Prüfung der Nullvariante. Als besonders gravierend schätzt der Verband die unsachgemäße Erfassung der betroffenen Arten (Brutvögel und Fledermäuse)
ein.
Bednarsky: „Mit seiner Aufforderung, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben, macht das Bundesverwaltungsgericht deutlich, dass in Deutschland keine Planungen ohne die Berücksichtigung
einschlägiger Rechtsnormen und eindeutiger Faktenlage durchgedrückt werden können.“
In einem Gutachten hat der BUND bereits im Oktober aufgezeigt, dass sowohl der Fernstraßenbedarfsplan (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz vom 23.12.2016) als auch der Bundesverkehrswegeplan 2030
insgesamt die EU-rechtlichen Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung nicht erfüllen. Darüber hinaus beachteten die Pläne die Belange des Klimaschutzes nicht entsprechend dem Klimabeschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom 23.04.2021 und seien deshalb als unions- und verfassungsrechtswidrig einzuschätzen.
„Das Aus für die Ortsumgehung B19 setzt ein Zeichen gegen die vielen weiteren überteuerte und unnötige Projekte im Bundesverkehrswegeplan, die in keiner Weise zur Entlastung des
Verkehrsgeschehens beitragen“, so Bednarsky weiter. „Auch in Meiningen hätte die von Vorhabensträger und Politik vorgegaukelte Entlastung nie eintreten können. Den Ziel- und Quellverkehr von und
nach Meiningen hätte die Ortsumgehung überhaupt nicht beeinflusst, die Fahrzeuge wären auch weiterhin auf der vorhandenen Ortsdurchfahrt Helba unterwegs.“
Statt mit immer neuen Straßenbauprojekten effektiven Natur- und Klimaschutz zu verhindern, müsse die Bundesregierung, laut Verband, mit der angekündigten Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans
den Weg frei machen für einen Paradigmenwechsel in der Verkehrsplanung: „Wir brauchen nachhaltige Mobilität, umweltfreundlich, ressourceneffizient und bezahlbar. Was wir nicht mehr brauchen, sind
weitere, überdimensionierte Straßen, die wertvolle Natur zerstören und zusätzlichen Verkehr anreizen.“
Hintergrund:
Der erfolgreiche Rechtsstreit wurde erst mit der großzügigen Unterstützung unserer Spender*innen und der Naturstiftung David ermöglicht, die die eingezahlte Spendensumme verdoppelte. Dafür sagen
wir Danke!
Weitere Informationen:
www.bund-thueringen.de/ortsumgehung-b19/
Hrsg. der PM:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Thüringen e.V., Dr. Burkhard Vogel (v.i.S.d.P.), Trommsdorffstraße 5, 99084 Erfurt
Buchtipp: Katja Diehl: "Auto Korrektur"
Instagram-Post von Conny
Lüddemann, Bündnis 90/GRÜNE Sachsen-Anhalt (Link)
Es geht um Mobilität, nicht um Autoverkehr. Deshalb: Danke @autokorrektur_katja für dieses Buch.
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"Fridays for Future"-Sprecherin Neubauer hat sich mit scharfer Kritik an die Regierung Scholz gewandt. "Massiver Widerstand" sei nötig, appellierte sie an
die Gesellschaft
Die Klimaschutzbewegung Fridays for Future (FFF) fordert einen Stopp des Aus- und Neubaus von Autobahnen in Deutschland. Bis 2030 seien weitere 800 Kilometer an Autobahnen
geplant, kritisierte Fridays-for-Future-Sprecherin Luisa Neubauer an diesem Freitag im Oberhausener Gasometer. Sie forderte ein Moratorium, um den Ausbau sofort zu stoppen.
Link zur ZDF-Nachricht zu diesem Thema.
SPENDENAUFRUF: Für die B 189, gegen die A 14.
Seit einem Jahr kämpfen wir für eine Regionalentwicklung, die für Menschen, Tiere, das Klima und unsere Umwelt nachhaltig ist. Mit
Öffentlichkeitsarbeit, einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht und Aktionen versuchen wir das letzte große unzerschnittene Gebiet Deutschlands vor weiter Bebauung mit über 400.000 qm Asphalt
zu bewahren und Lebensräume vieler gefährdeter Arten in FFH Gebieten zu erhalten. Unser Ziel ist die Umsetzung einer konsequenten Verkehrswende für den ländlichen Raum. Wir fordern einen
sofortigen Bau-Stopp der A14 sowie einen verpflichtenden Klimaschutz im Verkehrssektor bundesweit.
Zwischendurch gab es Hoffnung:
Ein neues Gutachten von DUH und BUND hat gezeigt, dass der Bundesverkehrswegeplan verfassungswidrig ist und neuer Fernstraßenbau sofort gestoppt werden muss.
Nun stehen wir kurz vor einem bedeutenden Meilenstein:
Am 26.04.2022 wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über unsere Klagepunkte zum Thema A14 entscheiden. Die Gegenseite hat bereits Stellung bezogen und will unsere Klagepunkte (Artenschutz,
Wasserschutz, Bedarf und Klimaschutz) niederschmettern. Wir müssen erneut gegensteuern. Deshalb brauchen wir JETZT deine Unterstützung, um uns mit weiteren Anwaltsstunden gut auf die mündliche
Verhandlung am 26.04.2022 vorzubereiten. Wir benötigen knapp 10.000 Euro.
Besonders im Bereich des verkehrlichen Bedarfs, den Schadstoffeinträgen ins Grundwasser und im Klimaschutz haben wir mit fundierter Argumentation die Möglichkeit zu zeigen, ob bei der Planung der
A14 der Umwelt- und Klimaschutz tatsächlich genügend beachtet wurde. Damit stellen wir erneut das neue Klimaschutzgesetz auf den Prüfstand. Unser Urteil könnte einen entscheidenden Wendepunkt
darstellen, indem wir aufzeigen, was das Klimaschutzgesetz tatsächlich bringt und ob eine wirkliche Reduktion der Emissionen im Verkehrssektor (besonders in den neuen Bundesländern) überhaupt
gewollt ist und umgesetzt werden kann.
Spenden Sie für das Klima und den Erhalt von Lebensräumen und Ressourcen und helfen Sie mit, die notwendigen Gelder für unsere rechtliche Beratung zusammenzubekommen. Schon kleine Spenden können
entscheidend sein.
Spendenkonto der Naturfreunde NaturFreunde Deutschland e. V., Landesverband Sachsen-Anhalt
IBAN: DE 44 8106 3238 0008 0354 58
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Verwendungszweck: A 14-Klage
Der Naturfreunde-Verband verschickt gerne eine Spendenquittung für das Finanzamt. Dafür bitte die Adresse auf dem Überweisungsträger angeben. Ganz herzlichen Dank an alle Unterstützer.
Bitte teilen Sie unseren Aufruf!
Viele Grüße!
Team Bündnis Verkehrswende Elbe-Altmark
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so Andrea Berger vom Verkehrswende-Bündnis.
Wir sind eine BÜNDNIS-Bürgerinitiative mit Namen Verkehrswende Elbe-Altmark.
Seit Januar 2021 arbeiten wir intensiv und folgen damit anderen BI-Strukturen, die vor uns den Kampf gegen die A14 und die B190n geführt haben.
Wir bestehen aus Einzelpersonen, Vereinen, Initiativen und regionalen Unternehmen.