Bundesverwaltungsgericht bestätigt Unvernunft
Am
„Erdüberlastungstag“ entschied sich das Gericht für ein „weiter-betonieren“ | Altmark wird zur Transitzone | Protest sammelt sich und geht weiter
In der A 14-Verwaltungsstreitsache NaturFreunde Sachsen-Anhalt gegen das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern
gegen die Klagenden und sich für ein „weiter betonieren“ entschieden. Kaum zu fassen, aber alle generationsübergreifenden Vernunftgründe wurden just am gestern eingetretenen „Erdüberlastungstag“
(Earth Overshoot Day) abgewiesen. Das Thema Klima- und Ressourcenschutz steht offenbar nicht in der Verantwortung des Hohen Gerichtes.
Im Umweltrecht stehen sich ungleiche Kräfte gegenüber. Während Umweltverbände und Vereine ihre Klagerechte aufgrund bescheidener finanzieller Mittel und Strukturen
oft nicht durchsetzen können, steht die wirtschaftsfreundliche Großlobby-Politik mit überwältigender Kraft, finanziellen Mittel und guten Kontakten in Politik und Staatsapparat ganz anders da.
Und zukünftig soll das Klagerecht noch weiter eingeschränkt werden.
Zum Beschluss der Gerichtes:
Die vorgetragenen Kritikpunkte des Klägers wurden regelrecht vom Tisch gefegt. Die Behauptungen der bundeseigenen Autobahn GmbH zur Bedeutung und zu den Zielen der
Autobahn wurden akzeptiert. „Anerkannte wissenschaftliche Ergebnisse und Argumente vieler Experten, die gegen den Bau der
A 14 sprechen, wurden zurückgewiesen. Was sagt das über das Gericht aus? Menschen, die generationsübergreifend denken, können hier nur den Kopf schütteln“,
so Oliver Wendenkampf von den NaturFreunden Sachsen-Anhalt.
Weder die von VerkehrswissenschaftlerInnen, Planungsbüros und AnwältInnen als fehlerhaft befundenen Verkehrsprognosen wurden vom 9. Senat in Frage
gestellt, noch musste im Artenschutz zum Thema Wolf trotz veralteter Daten nachgebessert werden. Mit dem Beschluss der RichterInnen kann sich die A 14 nun weiter durch die Altmark
„fressen“.
Dies war die erste Klage gegen eine Autobahn, die sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz bezog. Ende April 2021 hatte das
Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung aktualisiert werden muss und in Teilen verfassungswidrig ist.
„Die A 14 wird die Altmark weiter als Transitland zwischen den umliegenden Ballungszentren degradieren. Dem ländlichen Raum wird die Autobahn nicht helfen. Das
ist in wissenschaftlichen Studien lange schon klargestellt worden – es will nur niemand wahrhaben. Und gerade nicht in den Neuen Bundesländern“, so Wendenkampf.
Andrea Berger von Bündnis Verkehrswende Elbe-Altmark: „Das Urteil ist ein Armutszeugnis an die fachliche Urteilsfähigkeit des Gerichtes. Obwohl viele
wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die ein Nachdenken anregen müssten, hat das Gericht die Argumente der Autobahnlobby für treffend anerkannt. Das Urteil könnte sich auch in kommenden
Auseinandersetzungen zu Verkehrsinfrastrukturprojekten als problematisch für den Klimaschutz herausstellen.“
Andrea Berger abschließend: „Wir werden uns weiterhin für ein Autobahn-Moratorium und eine Mobilitätswende einsetzen und gegen den Bau der A 14, die ein Zeichen
für die Schande der Verkehrspolitik in diesem Land ist, kämpfen.“
ES WIRD NACHGEDACHT: RichterInnen verkünden Urteil zur A 14 erst am 04.05.2022
Es gibt noch keinen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts im A 14-Klageverfahren zum Verkehrsabschnitt 2.2. Wir alle sind weiterhin gespannt, ob dieses erste Klageverfahren, dass den
bundesverfassungsrechtlich eingeforderten Klimaschutz in den Fokus nimmt, zum Erfolg führen wird. Wir hoffen sehr, dass die Vernunft siegt!!! Die RichterInnen denken offenbar nach...
Das Gericht wird eine zukunftsweisende Entscheidung fällen – so oder so. Entweder bleibt es beim „Weiter-so-gegen-die-Wand“ oder auch in der Bundesrepublik wird langsam umgedacht und nochmal
genau überlegt, ob wir es uns als Gesellschaft weiterhin leisten können einen so massiven Autobahnbau weiter zu verfolgen.
Am 26.04.2022 wurde 6 Stunden lang in Leipzig verhandelt – ohne Ergebnis. Unser Anwalt Karsten Sommer dazu: „Es ist schon ein großer Erfolg dieses Verfahrens, das sich das
Bundesverwaltungs-gericht zu einer intensiven Auseinandersetzung mit der Bedeutung und den Auswirkungen von Verkehrsprognosen befasst. Das wird ansonsten nie gemacht. Wir haben die Diskussion um
die gesetzlich vorgegebene Klimaverträglichkeitsprüfung beim Autobahnbau angestoßen und die Gegenseite gezwungen ihren Planfeststellungsbeschluss mit einem sogen. Planergänzungsbeschluss
nachzubessern. Welchen Erfolg wir erzielt haben, werden wir erst in den kommenden Wochen, Monaten und womöglich noch Jahren erleben.“
Es ist die erste Autobahn-Klage, die sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz vor fast genau einem Jahr bezieht. Am 29.04.2021 hatte das höchste Verfassungsgericht der
Bundesrepublik entscheiden, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung dringend aktualisiert werden muss, es in Teilen verfassungswidrig ist und in Deutschland insgesamt sehr viel mehr für
den Schutz des Klimas getan werden muss.
Mahnwache am Di., 26.04.2022 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Am Tag der Verhandlung wird am 26.04.2022 ab 08:00 Uhr eine Mahnwache auf dem Vorplatz des Bundesverwaltungsgerichts stattfinden. Dazu sind alle an Umweltschutz und Verkehrswende interessierten
Menschen herzlich eingeladen. Getragen und unterstützt wird die Aktion von einem breiten Bündnis aus NaturFreunde Sachsen-Anhalt, Wald statt Asphalt, Verkehrswende Bündnis Elbe-Altmark,
Aktionsgruppe KeineA14 sowie Fridays for Future Leipzig. Mit Redebeiträgen soll auf die Missstände und die dringend nötigen Reformen in der Klimapolitik und im Verkehrssektor aufmerksam gemacht
werden. Kommt zahlreich!
Presse- und Infokontakte:
Pressekontakt Klage A 14 in
Sachsen-Anhalt
NaturFreunde Sachsen-Anhalt e. V.
Oliver Wendenkampf
0151 65232077
naturfreunde@sachsen-anhalt.de
Pressekontakt Bündnis Verkehrswende Elbe-Altmark
Andrea
Berger
0170 8136709
andreaberger2@gmx.de
Pressekontakt Aktionsgruppe KeineA14/Wald statt Asphalt
Mario Peine
0174 8681521
mariopeine@aol.com
A 14: Erste Verkehrs-Klage zum Klimaschutzgesetz
Verhandlung vor Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 26.04.2022 | Klimaschutz- und Umweltschutz auf dem Prüfstand im Fernstraßenbau | Mahnwache vor dem
Gericht
Ob die A 14 weitergebaut werden kann oder ob doch die Vernunft, ein generationsübergreifendes Denken sowie die Themen Klima-, Arten- und Wasserschutz siegen – das entscheidet sich kommenden
Dienstag in Leipzig. Dort tagt ab 09:00 Uhr das Bundesverwaltungsgericht über die am 25.05.2021 von den NaturFreunden Sachsen-Anhalt eingebrachte Klage zum A 14-Verkehrsabschnitt 2.2
(Osterburg-Seehausen).
Das Besondere an der Verhandlung: es ist die erste Autobahn-Klage, die sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz vor fast genau einem Jahr bezieht. Am
29.04.2021 hatte das höchste Verfassungsgericht der Bundesrepublik entscheiden, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung dringend aktualisiert werden muss, es in Teilen verfassungswidrig
ist und in Deutschland insgesamt sehr viel mehr für den Schutz des Klimas getan werden muss.
Das Gericht wird eine zukunftsweisende Entscheidung fällen – so oder so. Entweder bleibt es beim „Weiter-so-gegen-die-Wand“ oder auch in der Bundesrepublik wird langsam umgedacht und nochmal
genau überlegt, ob wir es uns als Gesellschaft weiterhin leisten können einen so massiven Autobahnbau voranzutreiben. Alternativen sind allemal vorhanden – im Falle der A 14 der strategische
dreispurige Ausbau der parallellaufenden B 189.
Vollständige PM gerne hier:
Noch 6 Tage: Verhandlung der Klima- und Umweltklage gegen die A 14 VKE 2.2 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Unsere Klimaklage gegen den Abschnitt VKE 2.2 der A 14 geht nun in die heisse Phase. Wir arbeiten intensiv, um noch die letzten Argumente der Gegenseite zu entkräften, die mit allen Mitteln
versucht unsere Klagepunkte abzuwehren.
Am 26.04.2022 um 09:00 Uhr beginnt die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Wir versammeln uns zu einer Mahnwache um 08:00 Uhr am 26.04.2022 vor dem Gericht, um auf die
Missstände und dringenden Handlungsbedarf in der Verkehrs- und Klimapolitik aufmerksam zu machen.
Der Weiterbau der A14, die ökologische Todsünde Deutschlands, muss gestoppt werden, um die massiven Schäden zu verhindern, Gelder und Ressourcen zu schützen. Die Mobilitätswende muss jetzt
konsequent umgesetzt werden, Klima-und Umweltschutz auch in der Verkehrsinfrastruktur beachtet werden.
Bitte spendet HIER für dringend benötigte Anwalts- und Prozesskosten!
Bundesverkehrswegeplan NICHT mit Klimaschutzzielen & Klimaschutz-Urteil des BVerfG vereinbar.
Sachstandsbericht des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages: Bundesverkehrs-wegeplanung und Klimaschutz
vom 05.11.2021
FAZIT des Berichtes: "Zusammenfassend erscheint es vor dem Hintergrund der seit 2019 erheblich gestiegenen Erwartungen an die
Klimaschutzleistungen des Verkehrssektors plausibel, dass diese nicht mit den bisher bereits ins Auge gefassten Maßnahmen zu erreichen sein dürften und daher zusätzliche Einsparmaßnahmen
erforderlich sein werden. Angesichts des prognostizierten Umfangs der benötigten zusätzlichen Einsparleistungen dürfte auch eine kritische Überprüfung der derzeit noch gültigen Planungen,
insbesondere des Bundesverkehrswegeplans 2030 und der gesetzlichen Bedarfspläne, erforderlich sein. Dass eine solche Überprüfung einen Anpassungsbedarf ergeben könnte, erscheint dabei nicht als
fernliegend. Die Entscheidung darüber, in welchem Umfang Anpassungen auf der Planungsebene erfolgen sollen und welche anderen Maßnahmen im Verkehrssektor konkret zu ergreifen sind, obliegt dabei
dem Gesetzgeber."
(Quelle: Sachstandsbericht, S. 21)
Kompletter Bericht des wissenschaftlichen Dienstes:
Nüscht wie hin!
Im Basislager Seehausen - in der Ladenkooperative Kunststück - gibt es alles für ein gutes Leben. Und natürlich als
Orientierung das Buch von Amanda und Sybille "Wandern im Nütscht -
die schönsten Wanderungen durch die Altmark" - also nüscht wie hin.
Die Ladenkooperative Kunststück ( ein Zusammenschluss von Kunsthandwerker`*innen aus der Region Seehausen ) ist noch bis zum 12. April geöffnet. Dort findet ihr feine Ostergeschenke und schöne
Dinge. Die beteiligten Frauen würden sich über regen Besuch freuen. Für die Stadt Seehausen ist die Ladenkooperative eine belebende Intiative.
Kunststück - Der Laden
Am Markt 3, 39615 Seehausen
Mo-Fr 10.00 - 18.00 Uhr / Sa 10.00 - 13.00 Uhr
geöffnet bis 12. April 2022
Kontakt
Bernd Kloss | Dorfstr.25 | 39615 Aland OT Wanzer| 039395 91888 | seehausen links
Neuerscheinung Buch "Medien in der Klima-Krise"
Seit Jahrzehnten warnt die Wissenschaft eindringlich vor den Folgen des menschengemachten Klimawandels – und doch verhalten sich viele Medien angesichts dieser Krise seltsam passiv. Wie kann das
sein? 28 renommierte Autor*innen erklären in »Medien in der Klima-Krise«, warum der Klimawandel auch eine journalistische Herausforderung ist und weisen Wege aus dem Kommunikationsdilemma.
(Quelle: oekom)
Hier gehts zum Buch.
Wir sind eine BÜNDNIS-Bürgerinitiative mit Namen Verkehrswende Elbe-Altmark.
Seit Januar 2021 arbeiten wir intensiv und folgen damit anderen BI-Strukturen, die vor uns den Kampf gegen die A14 und die B190n geführt haben.
Wir bestehen aus Einzelpersonen, Vereinen, Initiativen und regionalen Unternehmen.